Von Holzklotzwerfern und Vorverurteilungen
Erstellt am 23. Mai 2008 um 9:36 Uhr von Gonzo.Udo Vetter hat auf seinem lawblog einen kurzen, aber sehr prägnanten und vor allem klugen Kommentar zum Geständnis des mutmaßlichen Holzklotzwerfers Nikolai H. geschrieben. Nikolai H. hatte gestern gestanden, vor zwei Monaten einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen zu haben, wobei eine Frau ums Leben gekommen war (Bericht bei Spiegel Online).
Herr Vetter zeigt in seinem Kommentar nun auf, wie problematisch das Geständnis des Nikolai H. rechtlich ist. Im Kern geht es um die Tatsache, dass die Polizei den “hart drogenabhängigen” Nikolai H. offenbar schon länger verdächtigte und mit der Ankündigung eines Massen-Gentests aus der Reserve lockte: Nikolai H. geriet in Panik und versuchte im Vorhinein zu erklären, wie möglicherweise Gen-Spuren von ihm auf den Holzklotz gelangten. Dabei verwickelte er sich in Widersprüche, wodurch ihn die Polizei in einem “stundenlangen Verhör” so unter Druck setzten konnte, dass er schließlich ein Geständnis ablegte.
Rechtlich Fragwürdiges
Das Problem ist: Als Verdächtiger hat man in Deutschland das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Doch weder wurde Nikolai H. mitgeteilt, dass er verdächtigt wird, noch wurde er über dieses Schweige-Recht in Kenntnis gesetzt, als die Polizei den Massen-Gentest ankündigte.
Hinzu kommen die Umstände des Geständnisses: Bei der “stundenlangen” Vernehmung musste Nikolai H. offenbar von einem Polizeiarzt behandelt werden (Artikel bei der IVZ). Man kann sich vorstellen wie leicht es sein dürfte, in einem stundenlangen Verhör bei der Polizei einem “schwer drogenabhängigen”, möglicherweise panischen und möglicherweise unter Entzugserscheinungen leidenden Junkie ein Geständnis für alles mögliche abzunehmen — bis ihm der Polizeiarzt schließlich einen Schuss zur Beruhigung setzte…
Vorverurteilungen
Jedenfalls ist mir bei der Lektüre von Herrn Vetters Anmerkungen (und der sehr ausführlichen Diskussion in den Kommentaren) deutlich geworden, wie leicht man (bzw. ich) bereit ist, jemanden als schuldig abzustempeln, auch wenn es noch keinen Prozess, sondern nur ein evtl. rechtlich fragwürdiges Geständnis gab: Der drogenabhängige Spätaussiedler Nikolai H. ist einfach der perfekte Schuldige.
Dies gilt offensichtlich auch für Spiegel Online: In einem anderen Artikel zum gleichen Sachverhalt heißt es: “Jetzt steht fest: Es war ein Drogensüchtiger, 30, arbeitslos, Spätaussiedler, vorbestraft - mit der Polizei und seinem engsten Umfeld trieb er ein perfides Spiel.” Für Spiegel Online ist alles klar: Es “steht fest”, dass es Nikolai H. war — der durchtriebene Halunke (Bild-Zeitung: “Monster”) trieb zu dem ein “perfides Spiel”.
Da war meine eigene gedankliche Vorverurteilung ja noch geradezu harmlos.
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Überraschung!
Der Holzklotzwerfer will widerrufen…